Fragen und Antworten
Fragen
Was Interessenten am häufigsten wissen wollen — kurz und genau beantwortet.
Guildroof ermöglicht Miteigentum an Schweizer Mehrfamilienhäusern. 20 bis 30 Personen kaufen gemeinsam ein ganzes Haus; jede steht mit ihrer Quote im Grundbuch. Guildroof sucht und prüft die Liegenschaften, verhandelt, strukturiert die Finanzierung, führt die Eigentümergemeinschaft und verwaltet das Haus.
Guildroof ist in Gründung. Es gibt noch keine Liegenschaft im Bestand; die Häuser auf dieser Website sind Beispielobjekte. Mit einem Konto tragen Sie sich für den Frühzugang ein.
Nein. Sie kaufen keine Fondsanteile, sondern eine Quote an einem bestimmten Haus — mit Ihrem Namen im Grundbuch. Der Wert folgt dem Haus, nicht der Börse.
Fällt Guildroof aus, gehört das Haus weiter den Eigentümern. Sie setzen eine neue Verwaltung ein. Es gibt kein Emittentenrisiko.
Beim Miteigentum Sie persönlich, mit Ihrer Quote am ganzen Haus. Bei der Objekt-AG steht die AG im Grundbuch; Sie halten Namenaktien.
Nein. Es ist Miteigentum nach ZGB am ganzen Haus. Sie besitzen keine einzelne Wohnung, sondern einen Anteil an allem.
Personen, die nach Lex Koller Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. Pro Person sind höchstens ein Drittel der Anteile eines Hauses möglich.
Die Eigentümer. Abgestimmt wird nach Quote, meist online; dazu gibt es eine jährliche Eigentümerversammlung. Guildroof bereitet die Entscheide vor und setzt sie um.
Ja. Als Miteigentümer haben Sie ein Besichtigungsrecht.
Sie zeichnen ab CHF 100'000. Pro Person sind höchstens ein Drittel der Anteile eines Hauses möglich.
In vier Schritten: Konto eröffnen, freischalten (Identität per Handynummer, Vertraulichkeitserklärung), Liegenschaft, Modell und Betrag wählen, Erträge erhalten.
Im Datenraum: Schätzung, Grundbuchauszug, Grundrisse, Mieterspiegel (geschwärzt) und Finanzprognose. Er öffnet sich nach der Freischaltung.
Die Haltedauer beträgt 5 bis 10 Jahre und ist an die Hypothek gekoppelt. Über den Handelsplatz können Sie Anteile vorher übertragen, wenn sich eine Käuferin findet.
Erst wenn alle Anteile eines Hauses zugesichert sind — direkt auf das Liegenschaftenkonto bei der finanzierenden Bank bzw. über den Notar. Ihr Geld fliesst nie über Konten von Guildroof.
Kommt die Finanzierung nicht vollständig zustande, sind die Verträge hinfällig.
Beim Miteigentum monatlich: Die Mieteinnahmen fliessen nach Abzug von Kosten, Zinsen und Honoraren an die Eigentümer. Bei der Objekt-AG als Dividende bzw. aus Kapitaleinlagereserven. Es kann Jahre ohne Ausschüttung geben, etwa während einer Sanierung.
Einmalig 3 % des Kaufpreises als Erwerbshonorar, in den Kaufnebenkosten enthalten — kein Honorar vom Verkäufer. Jährlich ein Verwaltungs- und ein Asset-Management-Honorar, je Liegenschaft in der Finanzprognose einzeln ausgewiesen. Übertragungen über den Handelsplatz ohne Guildroof-Gebühr.
Allgemein gilt: Als Miteigentümer geben Sie Ihren Anteil an der Liegenschaft und an deren Ertrag in der Steuererklärung an; liegt das Haus in einem anderen Kanton, wird zwischen den Kantonen aufgeteilt. Dividenden einer Objekt-AG werden anders behandelt als Mieterträge. Das ist keine Steuerberatung — bitte klären Sie Ihre Situation mit einer Fachperson.
Ja, über den Guildroof-Handelsplatz — wenn sich eine Käuferin findet. Es gibt keine Garantie auf den Einstandspreis. Beim Miteigentum fallen Notar, Grundbuch und kantonale Handänderungssteuer an, aber keine Guildroof-Gebühr.
Die Eigentümer entscheiden: Refinanzierung mit Zweidrittelmehrheit, sonst Verkauf. Sie werden sechs Monate vorher informiert.
Pro Liegenschaft eine eigene Schweizer AG, die im Grundbuch steht. Die Anleger halten Namenaktien. Ab CHF 100'000, Neu- und Bestandsobjekte, Haltedauer 5 bis 10 Jahre.
Anteile lassen sich ohne Notar und ohne Grundbucheintrag übertragen.
Nur qualifizierte Anlegerinnen und Anleger nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG), die zudem nach Lex Koller erwerben dürfen. Ob Sie dazu gehören, geben Sie bei der Freischaltung an.
Fragen, bevor Sie sich eintragen?
Schreiben Sie uns. Wir antworten persönlich.
hallo@guildroof.ch
