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Zwei Wege zum Eigentum an einem Haus: Miteigentum mit Ihrem Namen im Grundbuch — oder Namenaktien einer Objekt-AG, die selbst im Grundbuch steht.

Das Wichtigste auf einen Blick

Miteigentum

Grundbuch

CHF Mindestbetrag
100'000
Miteigentümer pro Haus
20–30
höchstens pro Person
⅓
Jahre Haltedauer
5–10
Ausschüttungen pro Jahr
12

Objekt-AG

Namenaktien, nur qualifizierte Anleger

CHF Mindestbetrag
100'000
AG pro Liegenschaft
1
Notar bei der Übertragung
0
Jahre Haltedauer
5–10
nur qualifizierte Anleger
KAG

Der Vergleich

Miteigentum oder Objekt-AG?

Für wen
Wer direkt Eigentum an einem Haus will, mit dem eigenen Namen im Grundbuch.
Qualifizierte Anlegerinnen und Anleger, die Anteile einfach übertragen wollen.
Berechtigung
Erwerb nach Lex Koller zulässig
Lex Koller, zusätzlich qualifiziert nach KAG
Eigentumsform
Miteigentum nach ZGB am ganzen Haus, kein Stockwerkeigentum
Namenaktien einer Schweizer AG, der die Liegenschaft gehört
Grundbucheintrag
Ja — Sie persönlich, mit Ihrer Quote
Die AG
Ausschüttung
Monatlich aus den Mieten
Dividende bzw. aus Kapitaleinlagereserven
Mindestbetrag
CHF 100'000
CHF 100'000
Haltedauer
5–10 Jahre, an die Hypothek gekoppelt
5–10 Jahre
Strategie
Bestandsliegenschaften, Buy & Hold
Neu- und Bestandsobjekte
Übertragung
Über den Handelsplatz; Notar, Grundbuch und kantonale Handänderungssteuer
Über den Handelsplatz, ohne Notar und Grundbuch

Liegenschaften, die wir suchen

Was ein Haus mitbringen muss.

  • 5–15Kaufpreis in CHF Mio.
  • > 8Wohnungen
  • Bezahlbarbezahlbares Wohnen
  • Lagegute Lagen in Mittelland und Romandie
  • ≤ 67 %Belehnung höchstens
  • Keinakuter Sanierungsstau
Liegenschaft anbieten

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